Eine Klassenfahrt ist ein typischer Anlass, bei dem Kinder und Jugendliche ihre Grenzen austesten und Dinge ausprobieren, die sie zu Hause nicht dürfen. Die mitreisenden Lehrer und Lehrerinnen stehen in der Aufsichtspflicht und müssen Rechte und Pflichten abhängig vom Alter der jungen Reisenden vermitteln und überwachen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was in welchem Lebensalter erlaubt ist und wie Lehrpersonen dies vermitteln sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Rechte und Pflichten rechtzeitig kommunizieren
- Wichtige Rechte ab 14
- Wichtige Rechte ab 16
- Wichtige Rechte ab 18
- Achtung bei Auslandsfahrten
Das Wichtigste in Kürze
- Rechte und Pflichten der Schüler und Schülerinnen sollten vor der Klassenfahrt offen kommuniziert werden.
- Unter Umständen sind neben den Vorgaben des Gesetzgebers spezielle Regelungen der Schulordnung zu beachten.
- Altersgrenzen und Einschränkungen bei Klassenfahrten innerhalb Deutschlands können von ausländischen Regelungen abweichen.
Rechte und Pflichten rechtzeitig kommunizieren
Ob Alkoholkonsum oder Ausflüge bis um Mitternacht – in den Augen vieler Schüler und Schülerinnen bringt die Klassenfahrt ungeahnte Freiheiten mit sich. Gerne werden die Grenzen ausgetestet und vorsichtig geprüft, ob es eine Reaktion des Lehrpersonals auf kleine und große Fehltritte gibt.
Um keine falschen Hoffnungen zu schüren, sollte ein ausführliches Gespräch vor der Klassenfahrt den Rahmen für Unternehmungen und Freizeit aufzeigen. So wissen die Schüler und Schülerinnen, dass die mitreisenden Lehrer und Lehrerinnen bestens informiert sind und bei möglichen Vergehen schnell und konsequent handeln werden.
Wichtige Rechte ab 14
Bei einer Klassenfahrt in der Mittelstufe, bei der die Schüler und Schülerinnen 14 oder 15 Jahre alt sind, liegt eine bedingte Strafmündigkeit vor. Kommt es beispielsweise zu einem Schaden durch Vandalismus, kann der Schüler bzw. die Schülerin hierfür zur Verantwortung gezogen werden. Die Eltern und die Aufsichtsperson, im konkreten Fall also der Lehrer bzw. die Lehrerin, spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Auch der Konsum von Bier, Wein und Sekt ist in diesem Alter grundsätzlich erlaubt: Allerdings: Der eigene Ankauf ist verboten und es muss das Einverständnis der Eltern vorliegen. Dies ist im Vorfeld der Klassenfahrt abzuklären und schriftlich festzuhalten.
Wichtige Rechte ab 16
Ab 16 dürfen Schüler und Schülerinnen die oben genannten alkoholischen Getränke selbst kaufen. Damit dies kein Freibrief zum Koma-Besäufnis wird, können entsprechende Regelungen in der Schulordnung helfen. Dies kann beinhalten, dass Klassenfahrten beispielsweise komplett alkoholfrei ablaufen sollen. Bei einem Verstoß können Konsequenzen bis zur Rücksendung nach Hause drohen.
Für das Draußenbleiben ergeben sich ab 16 liberalere Vorschriften. Jüngere Schüler und Schülerinnen müssen spätestens um 22.00 Uhr zu Hause sein, ab 16 ist ein Ausgang bis Mitternacht erlaubt. Einschränkungen können durch die Schulordnung vorgenommen werden.
Wichtige Rechte ab 18
Mit Erreichen der Volljährigkeit werden Jugendliche rechtlich wie Erwachsene behandelt. Einen Freibrief für den Kauf hochprozentiger Spirituosen oder ein Feiern bis in den Morgen stellt dies nicht dar. Die Schulleitung kann eigene Regelungen für Klassenfahrten festlegen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Beispielsweise kann ein striktes Alkoholverbot weiterhin sinnvoll sein, speziell wenn voll- und minderjährige Schüler und Schülerinnen gemeinsam verreisen.
Achtung bei Auslandsfahrten
Zum Abschluss ein wichtiger Hinweis: Auf einer Klassenfahrt nach Italien, Großbritannien oder in ein anderes europäisches Land gelten andere Rechte als in Deutschland. Jede Nation geht mit Themen wie Ausgangszeiten und Alkoholkonsum durch Jugendliche anders um. Hier sind die Schulleitung sowie die Lehrer und Lehrerinnen gefragt, sich frühzeitig über die Gesetzeslage des Reiselands zu informieren.