Wann kann ich von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden und was gilt nicht als Ausschlusskriterium?

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Klassenfahrten gehören für die meisten Schüler und Schülerinnen zu den absoluten Highlights in ihrer Schullaufbahn. Umso schwerer wiegt es, wenn ein Ausschluss erfolgt und man nicht mitfahren darf. Hinzu kommt, dass Klassenfahrten als Unterrichtszeit gelten und Schüler und Schülerinnen in dieser Zeit anwesend sein müssen – sei es auf der Fahrt selbst oder bei Ausschluss im Unterricht einer Parallelklasse.

In seltenen Fällen ist ein Ausschluss vor oder während der Fahrt möglich. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema wissen müssen.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Rechtliche Grundlagen für den Ausschluss von der Klassenfahrt
  3. Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Klassenfahrt
  4. Diese Gründe reichen nicht als Ausschlusskriterium aus

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ordnungsmaßnahmen wie der Ausschluss von einer Klassenfahrt sind in den Landesschulgesetzen geregelt.
  • Ein Ausschluss vor der Klassenreise kann bei schwerem Fehlverhalten bereits im Voraus erfolgen.
  • Schwerer Alkohol- und Drogenkonsum oder -besitz sowie unerlaubtes Verlassen der Unterkunft können Gründe für eine vorzeitige Heimreise sein.

 

Rechtliche Grundlagen für den Ausschluss von der Klassenfahrt

Die Möglichkeit, erzieherische Maßnahmen gegen Schüler und Schülerinnen zu verhängen, ist in den Landesschulgesetzen verankert und unterscheidet sich daher leicht zwischen den verschiedenen Bundesländern. Sogenannte pädagogische Maßnahmen wie Gespräche mit Eltern und Kindern oder Zusatzaufgaben liegen dabei im Ermessen der Lehrkräfte.

Ordnungsmaßnahmen für das Brechen der Schulordnung können schwerer wiegen und umfassen zum Beispiel schriftliche Verweise, die Versetzung in eine andere Klasse oder den Ausschluss von einer Klassenfahrt.

 

Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Klassenfahrt

Gegen Ordnungsmaßnahmen können Eltern und volljährige Schüler und Schülerinnen vor Gericht klagen. Die in solchen Fällen ergangenen Urteile erkennen den Ausschluss von der Klassenfahrt in der Regel nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten als gerechtfertigt an. So können Schüler und Schülerinnen beispielsweise von vornherein von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden, wenn sie wiederholt die anderen Kinder in der Klasse schwer beleidigen oder sogar gewalttätig werden und dadurch deren Gesundheit gefährden.

Aber auch während der Klassenfahrt kann ein Ausschluss erfolgen, wenn Jugendliche sich nicht an die vereinbarten Regeln halten. Gerade bei weiter entfernten Zielen, beispielsweise auf einer Klassenfahrt nach Italien, Frankreich oder Spanien, ist eine vorzeitige Heimreise auch mit Kosten verbunden. Daher müssen triftige Gründe vorliegen, um Schüler und Schülerinnen vorzeitig wieder nach Hause zu schicken. Dazu gehören unter anderem:

  • übermäßiger Alkoholkonsum
  • Drogenkonsum oder -besitz
  • während der Ruhezeit im Zimmer des anderen Geschlechts zu sein
  • Unterkunft unerlaubt verlassen
  • körperliche Gewalt gegenüber Mitreisenden

 

Diese Gründe reichen nicht als Ausschlusskriterium aus

Eine Voraussetzung für einen gültigen Ausschluss von der Klassenfahrt ist, dass die Regeln, Grenzen und mögliche Konsequenzen im Vorfeld erklärt wurden. Außerdem müssen Lehrkräfte bei leichten Verstößen gegen die Regeln zuerst verwarnen und milde Strafen verhängen. Der Ausschluss ist das letzte Mittel. So ist leichter Alkoholkonsum beispielsweise kein ausreichender Grund, um Jugendliche frühzeitig nach Hause zu schicken, denn hier würde auch eine Ausgangssperre als Strafe ausreichen.