Alkohol bei der Klassenfahrt – immer wieder ein heikles Thema

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Für junge Menschen ist eine Klassenfahrt die perfekte Alternative zum Schulalltag, um mit Klassenkameraden und -kameradinnen zu feiern und Spaß zu haben. Alkohol gehört hierbei immer häufiger dazu, wobei durch Verbote durch den Gesetzgeber oder die Schule Konflikte vorprogrammiert sind. Ein proaktiver Umgang mit dem Thema Alkohol und das Schaffen klarer Regeln vor der Klassenfahrt können den reibungslosen Ablauf fördern.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Ist Alkohol auf Klassenfahrten überhaupt erlaubt?
  3. Präventiv handeln und Schulgesetze aufzeigen
  4. Eine Alternative: Genuss in Maßen
  5. Fazit

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ausschank von Alkohol an Minderjährige ist durch das JuSchG eindeutig geregelt und kommt einem strikten Verbot auf fast allen Klassenfahrten gleich.
  • Die Schulgesetze können über die Rechtsvorschriften hinausgehen, beispielsweise durch ein konsequentes Alkoholverbot für volljährige Reiseteilnehmer und -teilnehmerinnen.
  • Eine Aufklärung von Schülern und Schülerinnen sowie deren Eltern im Vorfeld und die Suche nach Alternativen hilft, Streit und Konflikte auf Klassenfahrten zu vermeiden.

 

Ist Alkohol auf Klassenfahrten überhaupt erlaubt?

Nach § 9 Abs. 1 JuSchG (Jugendschutzgesetz) ist der Ausschank von alkoholischen Getränken an Personen bis zum 16. Lebensjahr strikt verboten. Für hochprozentige Getränke auf Basis von Branntwein gilt diese Einschränkung bis zur Volljährigkeit. Dies entspricht somit einem grundsätzlichen Alkoholverbot auf den meisten Klassenfahrten.

Selbst auf einer Abschlussfahrt mit Teilnehmern und Teilnehmerinnen über 18 Jahre (inklusive Lehrpersonen) können die Schulgesetze weitreichende Verbote aussprechen. Hierbei steht primär der Jugendschutz im Vordergrund, damit mitreisende Minderjährige nicht zum Trinken von Alkohol durch Volljährige animiert werden.

Je nach Rechtslage und Reiseziel ist ein absolutes Alkoholverbot deshalb sinnvoll und sollte frühzeitig kommuniziert werden. So kommen z. B. bei einer Klassenfahrt nach Berlin deutsche Gesetze zur Anwendung, während bei einer Klassenfahrt ins Ausland strengere Strafen für den Konsum von Alkohol durch Minderjährige drohen könnten. Hier gilt es für Schulleitung und Lehrpersonen, sich frühzeitig zu informieren und die entsprechenden Informationen an Schüler und Schülerinnen sowie deren Eltern weiterzugeben.

 

Präventiv handeln und Schulgesetze aufzeigen

Die Erfahrung zeigt, dass Schüler und Schülerinnen während der Klassenfahrt gerne ihre Grenzen austesten und im Gruppenverbund eher Alkohol ausprobieren wollen. Auch wenn die mitreisenden Lehrer und Lehrerinnen eine durchgängige Fürsorge- und Aufsichtspflicht zu erfüllen haben, wird sich im Einzelfall der Konsum nicht verhindern lassen.

Hierfür ist eine durchdachte Prävention sinnvoll. Das Thema sollte frühzeitig in den Klassen angesprochen werden, auch das Einbeziehen der Eltern kann sinnvoll sein. Nach der Erläuterung der Gesetzeslage und der Schulgesetze sollten klare Regeln geschaffen werden, wie mit Verstößen während der Klassenfahrt umgegangen wird.

Jede Schule fährt hier eine eigene Strategie, von streng bis liberal. Folgendes Vorgehen kann sich als sinnvoll erweisen:

  • Kommt es zu einem leichten Alkoholgenuss, kann eine Ausgangssperre als Strafmaßnahme sinnvoll sein. Hier werden betroffene Schüler und Schülerinnen überlegen, ob die Teilnahme an Ausflügen wichtiger ist als der Alkoholgenuss zwischendurch.
  • Haben sich Reiseteilnehmer und -teilnehmerinnen richtig betrunken, ist eine Rücksendung nach Hause eine angemessene Maßnahme. Die Kosten für diese Reise tragen die Eltern, was ihnen im Vorfeld der Klassenfahrt kommuniziert werden sollte.

Wichtig: Diese oder andere Maßnahmen sollten nicht willkürlich und plötzlich getroffen werden. Sie präventiv im Vorfeld zu vermitteln, gibt allen Beteiligten das Wissen, worauf Sie sich beim Alkoholkonsum während der Klassenfahrt einlassen und welche Restriktionen drohen.

 

Eine Alternative: Genuss in Maßen

Gerade für Jugendliche gilt: Verbotene Dinge sind besonders interessant. Anstatt strikt gegen den Alkoholkonsum vorzugehen, kann über Kompromisse nachgedacht werden. So kann eine selbstorganisierte Party, auf der ein oder zwei Bier erlaubt sind, einen angemessenen Rahmen für den Alkoholkonsum schaffen. Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Klassenfahrt sollten hierbei mitplanen dürfen, um eigene Wünsche und Ideen einzubringen. Mit einem gemeinschaftlichen Konzept arbeiten die Schüler und Schülerinnen mit den Lehrern und Lehrerinnen an einem Rahmen, auf den sich alle Seiten verständigen können.

 

Fazit

Alkohol auf Klassenfahrten ist kein Kavaliersdelikt und führt immer wieder zu Stress und Diskussionen. Die richtige Mischung aus Prävention, einem Aufzeigen von Alternativen und der klaren Durchsetzung kleiner und großer Strafen empfiehlt sich – und natürlich sollten die Lehrpersonen selbst mit gutem Beispiel vorangehen.